Rechtmässige Uhrsachen Warumb Ihr. Königl. Majest. zu Dennemarck und Norwegen, u. des Hrn. Hertzogen zu Hollstein-Gottorff, Fürstl. Durchl. das unbeschrenckte freye Exercitium Juris Armorum, angemasster Weise, zu zustehen, seines weges gehalten sind. Mit angehengter Widerlegung einer neulichst publicq gemachten Fürstl. Hol lstein-Gottorffischen Declaration / Auffgesetzt und zusammen getragen von einem treuen Hollsteinischen Land-Patrioten, Im Monath November, Anno 1699