Statutum der Stadt Flensburg, oder das ihr von dem ehemaligen Herzog zu Süder-Jütland, Woldemar dem Vierten, im Jahre 1284 verliehene Stadt-Recht : nebst der alten Flensburgischen Knuts-Gilde-Skraa und einigen andern Urkunden, aus den dänischen, plattdeutschen und lateinischen, bey der Stadt seither aufbehaltenen Handschriften, itzo zum erstenmal ans Licht gestellet, und mit einem vollständigen Register versehen